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Im Rahmen des überarbeiteten Jugendmedienstaatsvertrages sollen Webseiten-Anbieter nun – teilweise unter hohem Aufwand – angeben, für welche Altersklasse das Angebot ausgerichtet ist. Bei allem Verständnis für dieses Anliegen drängt sich mir die Frage auf: Für welche Altersgruppe könnte wohl die Website eines Kinderarztes ausgelegt sein?